Friedhof

Cadaver ist Cadaver

Vom Münchner Begräbnißwesen

Rücksichtsloser, aller Menschlichkeit hohnsprechender und unchristlicher wird kaum irgend in einer Stadt das Begräbnißwesen oder die Leichenbestattung gehandhabt als in München. Der Tod eines Familienmitgliedes wird für die Hinterbliebenen neben der Trauer auch noch zum Schrecken, denn er bedeutet für sie eine immense, wirthschaftliche Schädigung. Kirche, Magistrat und wer weiß, was noch sonst Alles, betheiligt sich an der Ausbeutung eines Todesfalles. Die Hinterbliebenen sind das Opfer eines unerhörten Unfuges geworden, und wissen in der Aufregung, die jeder Todesfall naturgemäß zur Folge hat, durch die verschiedenen Zudringlichkeiten kaum mehr, wo ihnen der Kopf steht. Der Unfug des Klassenbegräbnisses trägt zur Verbitterung der Menschen in einem Maaße bei, von dem Diejenigen, welche die faule Organisation des Begräbnißwesens noch immer aufrecht erhalten, keine Ahnung haben. Das Klassenbegräbniß ist nicht nur ein Unsinn, sondern noch mehr eine tiefverletzende Geschäftsmacherei abscheulichster Art.

Das Begräbnißwesen in München bedarf nicht etwa nur der Verbesserung, sondern fundamentaler Umgestaltung. Diese Umgestaltung hat darauf zu basiren, daß jedem Todten die gleiche Bestattung zu Theil werde, gleichviel, ob er im Leben reich oder arm war. Die Kosten des Begräbnisses werden von der Gemeinde bestritten und zwar aus einer minimalen Erhöhung der Gemeindesteuer. Dem Verlebten wird ohne Rücksicht auf Geld ein anständiges, nicht das abscheuliche, zur Zeit noch übliche Klassenbegräbniß zu Theil. Die beschämende Bezeichnung: »Reichensaal« – »Armensaal« hat aufzuhören – Cadaver ist Cadaver und verdient vom menschlichen und christlichen Standpunkte aus keinerlei Bevorzugung in der Aufbahrung und insbesondere kirchlichen Behandlung bei der Bestattung. Festangestellte »Bestattungs-Priester« verrichten ohne früheres Ansehen der Person ihre Funktion als Geistliche. Für Freireligiöse, Glaubenslose etc. finden eigene Grabredner gemeindliche Anstellung. Die Hinterbliebenen haben den Tod lediglich dem Magistrate anzumelden, der alles zur Bestattung Erforderliche zu veranlassen hat. Die Grüfte haben entweder aufzuhören, oder erhalten eine 3fache Gebührenerhöhung. Sonstige bevorzugte Begräbnißplätze existieren nicht; die Bestattung erfolgt in Bezug auf den Begräbnißplatz chronologisch nach der Sterbezeit.

Das sind in kurzen Umrissen die Grundlagen eines menschlich- und christlich-gerechten Begräbnißwesens, das heutige ist theils eine Comödie, theils eine Ungerechtigkeit, hauptsächlich aber eine furchtbare Belästigung und wirthschaftliche Schädigung für die Betheiligten und eine dauernde Nährquelle der herbsten Klassenverbitterung. Ueber das Leben hinaus sollte doch heute der Mensch keine Vorzüge mehr genießen und keine Belastungen mehr für die Hinterbliebenen werden, denen sein Weggang ohnedieß nicht selten Elend und Unglück bedeutet. Wie wir hören, soll man im Magistrate durch Anregung des neuen Referenten endlich daran gehen, eine Umgestaltung des Begräbnißwesens herbeizuführen. Möge man dort unsere Hinweise gebührend berücksichtigen und nicht etwa eine Halbheit schaffen.

Münchener Ratsch-Kathl. Mittwoch, den 15. Dezember 1897.