Verhandlungen des k. Bezirksgerichts München I/I. Sitzung am 12. Febr. Rosina Dangl, Meerschaumschneiderstochter von der Vorstadt Au, noch nicht 16 Jahre alt, wurde wegen Vergehens des Diebstahls, zum Schaden des Handlungsreisenden J. B. aus Berlin durch Entwendung einer silbernen Taschenuhr mit goldener Kette im Werthe von 55 fl. bei Gelegenheit eines unsittlichen Umganges, in eine monatliche Gefängnißstrafe verurtheilt.
Münchener Omnibus. Sonntag den 15. Februar 1863.